Bezahlung der Rechnungen
Unsere Rechnung « Pompes Funèbres » kann mit dem Geld von dem Bankkonto des Verstorbenen beglichen werden falls genügend Guthaben vorliegt. Diese Zahlung ist juristisch gerechtfertigt, da es sich um eine Ausgabe für den Verstorbenen selbst handelt.
Um die Bestattungszulage der Nationalen Gesundheitskasse zu erhalten, müssen Sie Rechnungen über den Betrag von Hundertdreißig Euro Index 100 vorlegen. (130,00 € / Index 100)
Als Sterbekosten gelten alle Rechnungen betreffend:
- den Sarg und den üblichen Sargschmuck,
- Trauerkranz und Blumengebinde,
- Transport des Sarges und der Blumen,
- öffnen und schließen des Grabes,
- kirchliche Zeremonie und Totenmesse,
- die Einäscherung,
- die Todesanzeigen in den Zeitungen,
- die Gemeindeamtlichen Kosten und Gebühren.