ARNOLD PETER
Pompes funèbres
Bestattungsunternehmen
22, rue Denis Netgen
L -3858 SCHIFFLANGE
Tel : 54.71.28 - Fax : 54.03.80 - GSM : 621.16.75.71
www.peter.lu - peter@pt.lu
Formalitäten und Gänge

Formalitäten und Gänge


Jeder Sterbefall muss innerhalb kürzester Frist bei dem zuständigen Zivilstandsbeamten in der Gemeinde gemeldet werden in welcher die Person gestorben ist.



Nota Bene: Der Sterbefall muss im Sterbeort gemeldet werden !


Der Vorsprechende muss folgendes vorlegen:

- die ärztliche Todesbescheinigung
- das Familienbuch des Verstorbenen. Falls kein Familienbuch besteht, so müssen andere amtliche Dokumente vom Verstorbenen vorgelegt werden. (Identitätskarte oder Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde gegebenenfalls mit Eheauflösungsvermerk, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt . . .)
- im Falle einer Einäscherung ; ein ärztliches Attest welches bezeugt, dass der Verstorbene keinen Herzschrittmacher trägt (stimulateur cardiaque oder pace-maker)

Der Zivilstandsbeamte händigt dem Vorsprechenden folgendes aus:

- eine Beerdigungs- beziehungsweise eine Einäscherungsgenehmigung
- eine Transporterlaubnis (Leichenpass)
- Auszüge aus dem Sterberegister beziehungsweise Sterbeurkunde

Nachdem Sie die Meldung beim zuständigen Zivilstandsbeamten des Sterbeortes gemacht und die oben aufgeführten Dokumente erhalten haben, so kommen Sie bitte zu uns:

22, rue Denis Netgen in L- 3858 Schifflange,

um einen Sarg auszuwählen und um das Leichenbegängnis zu organisieren.



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