Formalitäten und Gänge
Jeder Sterbefall muss innerhalb kürzester Frist bei dem zuständigen Zivilstandsbeamten in der Gemeinde gemeldet werden in welcher die Person gestorben ist.
Nota Bene: Der Sterbefall muss im Sterbeort gemeldet werden !
Der Vorsprechende muss folgendes vorlegen:
- die ärztliche Todesbescheinigung
- das Familienbuch des Verstorbenen. Falls kein Familienbuch besteht, so müssen andere amtliche Dokumente vom Verstorbenen vorgelegt werden. (Identitätskarte oder Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde gegebenenfalls mit Eheauflösungsvermerk, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt . . .)
- im Falle einer Einäscherung ; ein ärztliches Attest welches bezeugt, dass der Verstorbene keinen Herzschrittmacher trägt (stimulateur cardiaque oder pace-maker)
Der Zivilstandsbeamte händigt dem Vorsprechenden folgendes aus:
- eine Beerdigungs- beziehungsweise eine Einäscherungsgenehmigung
- eine Transporterlaubnis (Leichenpass)
- Auszüge aus dem Sterberegister beziehungsweise Sterbeurkunde
Nachdem Sie die Meldung beim zuständigen Zivilstandsbeamten des Sterbeortes gemacht und die oben aufgeführten Dokumente erhalten haben, so kommen Sie bitte zu uns:
22, rue Denis Netgen in L- 3858 Schifflange,
um einen Sarg auszuwählen und um das Leichenbegängnis zu organisieren.